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   BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/83   

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BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/83 (https://dejure.org/1985,17376)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1985 - 1 StR 256/83 (https://dejure.org/1985,17376)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1985 - 1 StR 256/83 (https://dejure.org/1985,17376)
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  • BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75

    Charakterisierung eines Antrages als Beweisantrag - Entscheidung über Maßregeln

    Auszug aus BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/83
    Das Landgericht hätte daher prüfen müssen, ob in einer vom Gebrechlichkeitspfleger verfügten Anstaltseinweisung des Beschuldigten ein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b StGB liegt, der die Aussetzung der nach § 63 Abs. 1 StGB angeordneten Unterbringung rechtfertigen könnte (vgl. Horstkotte in LK 10. Aufl. § 67 b Rdn. 69; Horn in SK 3. Aufl. § 67 b Rdn. 4; s.a. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75; Urteil vom 20. Mai 1980 - 5 StR 254/80).

    Eine Aussetzung wäre hierbei zu verantworten, wenn damit zu rechnen wäre, daß die vom Beschuldigten ausgehende Gefahr durch die vom Pfleger weiterhin verfügte Anstaltseinweisung abgewendet oder so abgeschwächt wäre, daß zunächst ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77 bei Holtz MDR 1977, 279, 280).

  • BGH, 03.11.1977 - 1 StR 417/77

    Anforderungen an eine Sozialprognose zur Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/83
    Eine Aussetzung wäre hierbei zu verantworten, wenn damit zu rechnen wäre, daß die vom Beschuldigten ausgehende Gefahr durch die vom Pfleger weiterhin verfügte Anstaltseinweisung abgewendet oder so abgeschwächt wäre, daß zunächst ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 417/77 bei Holtz MDR 1977, 279, 280).
  • BGH, 20.05.1980 - 5 StR 254/80

    (Verminderte) Schuldunfähigkeit und aufgrund dessen Erwartung zukünftiger Taten

    Auszug aus BGH, 20.06.1985 - 1 StR 256/83
    Das Landgericht hätte daher prüfen müssen, ob in einer vom Gebrechlichkeitspfleger verfügten Anstaltseinweisung des Beschuldigten ein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b StGB liegt, der die Aussetzung der nach § 63 Abs. 1 StGB angeordneten Unterbringung rechtfertigen könnte (vgl. Horstkotte in LK 10. Aufl. § 67 b Rdn. 69; Horn in SK 3. Aufl. § 67 b Rdn. 4; s.a. BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75; Urteil vom 20. Mai 1980 - 5 StR 254/80).
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